Grundlage des Prüfschritts

Grundlage des Prüfschritts ist die Tabelle A.1 im Annex A der EN 301 549 V3.1.1. In dieser Tabelle wird auf Abschnitt 12.1.1 "Accessibility and compatibility features" verwiesen.

Was wird geprüft?

Die Dokumentation der Web-App soll die Eigenschaften und Funktionen in Bezug auf Barrierefreiheit auflisten undessen Nutzung erklären. Dazu zählen auch Informationen zur Kompatibilität mit assistiven Technologien.

Wie wird geprüft?

Anwendbarkeit des Prüfschritts

Dieser Prüfschritt ist anwendbar, wenn der Teil der Dokumentation, der sich mit Barrierefreiheit und Kompatibilität beschäftigt, in die App integriert ist. Dokumentation, die ausschließlich außerhalb der App bereitgestellt wird, kann nicht im Rahmen dieses Prüfverfahrens mitgetestet werden. Die entsprechende Dokumentation muss dann in einem separaten Auftrag geprüft werden.

Prüfung

Für die Prüfpraxis sind weitere Hinweise notwendig, auf Git. Hub können Sie dazu ein Issue eröffnen.

Alle für die Barrierefreiheit relevanten Informationen zur Web-App sollen in der Dokumentation aufgelistet und erklärt werden. Die Dokumentation kann dabei mit der Web-App mitgeliefert werden oder separat verfügbar sein.

Die Dokumentation kann dabei z. B. folgende Informationen enthalten:

  • Features für die Barrierefreiheit

  • spezielle Tastenkombinationen für die Nutzung mit assistiven Technologien

  • Informationen zur Kompatibilität mit assistiven Technologien

  • Einschränkungen der Barrierefreiheit

  • Auflistung von Barrieren

Die Web-App soll, wenn möglich, Metadaten für die unterstützten Barrierefreiheitsfunktionen und Kompatibilität maschienenlesbar, in geeigneten Formaten, bereitstellen.

Quellen

12.1.1 Accessibility and compatibility features

Product documentation provided with the ICT whether provided separately or integrated within the ICT shall list and explain how to use the accessibility and compatibility features of the ICT.

NOTE 1: Accessibility and compatibility features include accessibility features that are built-in and accessibility features that provide compatibility with assistive technology.

NOTE 2: It is best practice to use Web. Schemas/Accessibility 2.0 [i.38] to provide meta data on the accessibility of the ICT.

NOTE 3: The accessibility statement and help pages are both examples of the provision of product information.

(Aus EN 301 549 V3.1.1 Abschnitt 12.1.1 "Accessibility and compatibility features")